Das Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB wird von uns nach anerkannten Grundsätzen erstellt. Es eignet sich für folgende Zwecke
In einem Verkehrswertgutachten bewertet wir die Immobilien anhand bestimmter Kriterien und weisen ihr objektiv einen Wert zu. Der tatsächlich erreichte Kaufpreis kann jedoch noch variieren aus z.B. persönlichen Interessen etc. |