Der individuelle Sanierungsfahrplan stellt eine strukturierte, schrittweise Darstellung energetischer Verbesserungsmöglichkeiten für bestehende Gebäude dar. Er berücksichtigt den Gebäudebestand, den Sanierungszustand sowie wirtschaftliche und technische Wechselwirkungen.
Der iSFP dient als Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage und kann Voraussetzung oder Grundlage für Förderprogramme sein.
Energieberatung für Wohngebäude
Die Energieberatung für Wohngebäude umfasst die energetische Bestandsaufnahme, die Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie die Ableitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen. Ziel ist eine nachvollziehbare energetische Einordnung als Grundlage für Sanierungsentscheidungen und Förderanträge.
Energieberatung für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude erfolgt die Beratung unter Berücksichtigung nutzerabhängiger Lastprofile, technischer Anlagen, Betriebszeiten und energetischer Kennwerte. Die energetische Bewertung dient der Optimierung des Energieeinsatzes sowie der Vorbereitung weiterführender Maßnahmen und Nachweise.
Vorbereitung von Förderanträgen (BAFA / KfW)
Im Rahmen der Energieberatung werden technische und rechnerische Grundlagen für die Antragstellung bei BAFA und KfW erstellt. Dies umfasst die Zusammenstellung erforderlicher Nachweise, energetische Berechnungen sowie die fachliche Vorbereitung von Einzelmaßnahmen oder Sanierungsvorhaben.
Die eigentliche Förderentscheidung liegt bei den zuständigen Stellen.
Energetische Berechnungen und bauphysikalische Nachweise
Ergänzend werden energetische und bauphysikalische Berechnungen durchgeführt, unter anderem zur Bewertung des Wärmeschutzes, des Energiebedarfs oder einzelner Bauteile. Diese Berechnungen dienen als Grundlage für Sanierungskonzepte, Förderanträge oder behördliche Nachweise.
Wärmeschutznachweise für Bauanträge
Für Bau- und Sanierungsvorhaben werden Wärmeschutznachweise im erforderlichen Umfang erstellt. Sie dienen der Einhaltung energetischer Anforderungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren und sind auf das jeweilige Bauvorhaben abgestimmt.
Energieberatung im Denkmalbereich
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Energieberatung für denkmalgeschützte Gebäude und erhaltenswerte Bausubstanz. Hier erfolgt die Beratung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Zielsetzungen, der historischen Konstruktion sowie der begrenzten Eingriffsmöglichkeiten.
Ziel ist die Entwicklung denkmalverträglicher, bauphysikalisch sinnvoller und nachhaltiger Maßnahmen in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Stellen.
Die Leistungen richten sich an private Eigentümer, Bauherren, Kommunen, Institutionen und Träger öffentlicher Belange. Art und Umfang der Energieberatung werden am Gebäudetyp, der Nutzung und dem jeweiligen Förder- oder Genehmigungskontext ausgerichtet.
Die Energieberatung stellt keine Rechts- oder Fördermittelberatung im rechtlichen Sinne dar. Entscheidungen über Förderbewilligungen, steuerliche Behandlung oder Genehmigungen obliegen den zuständigen Behörden und Beratern.