Wertgutachten dienen der fachlich fundierten Ermittlung des Immobilienwerts auf Grundlage anerkannter Wertermittlungsverfahren. Sie schaffen eine nachvollziehbare, belastbare Entscheidungsgrundlage für behördliche, gerichtliche und private Anlässe sowie für die strukturierte Aufstellung von Immobilienvermögen.
Die Bewertung erfolgt objektiv, methodisch nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der tatsächlichen baulichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Je nach Anlass und erforderlicher Genauigkeit werden unterschiedliche Arten von Wertgutachten angeboten, die nachfolgend beschrieben sind.
Verkehrswertgutachten dienen der Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von Grundstücken und Immobilien im Sinne des § 194 BauGB. Sie werden insbesondere für Gerichte, Finanzämter, Behörden und sonstige offizielle Stellen benötigt.
Die Gutachten erfolgen unter Anwendung der anerkannten Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) sowie unter Berücksichtigung der maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Grundstücksmerkmale. Der Verkehrswert wird nachvollziehbar hergeleitet und dokumentiert.
Verkehrswertgutachten für gerichtliche und steuerliche Zwecke
Diese Gutachten sind auf die besonderen Anforderungen behördlicher und gerichtlicher Verfahren ausgerichtet. Sie zeichnen sich durch eine vollständige, transparente und überprüfbare Methodik aus und erfüllen die Anforderungen an die formale und inhaltliche Nachvollziehbarkeit für externe Prüfungen.
Gutachten im Zusammenhang mit der Grundsteuer (Baden-Württemberg)
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer in Baden-Württemberg werden gutachterliche Bewertungen zur Überprüfung und Plausibilisierung von Grundstücks- und Gebäudewerten erstellt.
Die Gutachten dienen insbesondere der fachlichen Einordnung von Bewertungsgrundlagen, etwa bei Zweifeln an angesetzten Bodenwerten, Grundstücksmerkmalen oder wertbeeinflussenden Besonderheiten. Sie können als technisch fundierte Entscheidungsgrundlage gegenüber Finanzbehörden verwendet werden.
Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer (Abschreibung)
Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer dienen der technischen Beurteilung des tatsächlichen baulichen Zustands eines Gebäudes. Ziel ist die sachverständige Herleitung einer gegenüber der typisierten Nutzungsdauer verkürzten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage von Baualter, Bauweise, Modernisierungsstand, Abnutzung und bestehenden Mängeln und dient als fachliche Grundlage für steuerliche Abschreibungsansätze. Die rechtliche und steuerliche Würdigung obliegt den zuständigen Beratern und Behörden.
Wertschätzung / vereinfachte Wertermittlung
Wertschätzungen stellen eine vereinfachte, überschlägige Bewertung von Immobilien dar. Sie dienen der Orientierung und werden häufig im Rahmen von internen Vermögensaufstellungen, familiären Entscheidungsprozessen oder ersten Kauf- und Verkaufsüberlegungen eingesetzt.
Der Umfang ist bewusst reduziert; die Bewertung erhebt keinen Anspruch auf formale Gleichstellung mit einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Ergänzung zur vollständigen Verkehrswertermittlung
Eine Wertschätzung kann bei Bedarf schrittweise zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten erweitert werden. Bereits erhobene Daten und Voruntersuchungen werden dabei berücksichtigt, sodass eine strukturierte und effiziente Überführung in ein vollumfängliches Gutachten möglich ist.
Die Leistungen richten sich an private Eigentümer, Erben, Käufer und Verkäufer, ebenso wie an Gerichte, Finanzämter, Behörden, Rechtsanwälte und Steuerberater. Art und Umfang der Bewertung werden am konkreten Bewertungsanlass und der erforderlichen Genauigkeit ausgerichtet.
Die Wertgutachten und Bewertungen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Rechtliche Würdigungen, steuerliche Gestaltungen oder Verfahrensstrategien sind nicht Gegenstand der Leistung.